Gemäß Jagdgesetz 1986, LGBl. Nr. 23/1986 idgF, wird die jährliche Jagdpacht des gesamten Gemeindejagdgebietes der Katastralgemeinden Neudorf/Mur, Gabersdorf und Landscha/Mur auf die Grundbesitzer aufgeteilt.
Die Auszahlung erfolgt auf diese Weise, dass die gebührende Jagdpacht
ab 02.Mai.2024 bis 13.Juni.2024
und zwar zu den offiziellen Amtsstunden im Gemeindeamt ausschließlich durch den Grundbesitzer selbst behoben werden kann. Angehörige des Grundbesitzers erhalten das Jagdgeld nur gegen Vorlage einer schriftlichen Vollmacht vom Grundbesitzer.
Die offiziellen Amtsstunden sind: Mo. 8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 17.00 Uhr
Mi. 8.00 – 12.00 Uhr
Do. 7.00 – 18.00 Uhr
Fr. 8.00 – 12.00 Uhr
Die im angeführten Zeitraum nicht behobenen Anteile werden dem „Ortschaftsgeld“ für die Erhaltung der Wege zugeführt. Bei Unstimmigkeiten bezüglich der von der Gemeinde errechneten Grundflächen muss der Grundbesitzer den neuesten Stand mittels Grundbuchauszug nachweisen.