Amtssignatur
Im Sinne einer elektronischen Verfahrensabwicklung kann die Gemeinde Gabersdorf auf ihren Formularen eine Amtssignatur anbringen. Dadurch wird gewährleistet, dass es sich um ein amtliches, elektronisches Dokument einer Behörde handelt. Durch die Amtssignatur können die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments überprüft werden. Ein auf Papier ausgedrucktes mit einer Amtssignatur versehenes elektronisches Dokument einer Behörde hat gemäß § 20 E-GovG die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde.
Merkmale der Amtssignatur:
- Bildmarke (gem. § 19 Abs. 1 E-GovG)
- Hinweis im Dokument "Dieses Dokument wurde amtssigniert" (gem. § 19 Abs. 3 E-GovG)
- Prüfinformation der elektronischen Signatur (ge. § 20 E-GovG)
Informationen zur Amtssignatur finden Sie unter: http://www.digitales.oesterreich.gv.at/site/cob__20071/5567/Default.aspx
Elektronische Signaturprüfung:
http://www.signaturpruefung.gv.at bzw. https://pruefung.signatur.rtr.at
Rückführbarkeit eines Ausdruckes mit Amtssignatur:
http://www.signaturpruefung.gv.at/ bzw. https://pruefung.signatur.rtr.at/
Verifizierung bzw. sonstige Auskünfte zu amtssignierte Dokumente der Gemeinde Gabersdorf:
Ansprechsperson: Thomas Scheucher
Adresse: 8424 Gabersdorf 93
Telefon: 03452/82420
Fax: 03452/82420-4
UID-Nummer: ATU59450445
Rechtsmitteleinbringung:
Rechtsmittel können in folgender Form eingebracht werden:
- persönliche/postalisch: 8424 Gabersdorf 93, während der Amtsstunden
- per E-Mail: gde@gabersdorf.steiermark.at
- per Fax: 03452/82420-4
Für die Rechtsmitteleinbringung werden die allgemeingültigen technischen Voraussetzung für Anbringen und Erledigungen wie folgt festgelegt:
- Dateigröße: max. 7 MB
- Übermittlung von Zip Dateien möglich
- Datenträger: CD, DVD, USB-Stick...)
- Elektronische Formate: .pdf, .doc, .rtf,...)